Institut für Bauingenieurwesen

Gremien

Auf der Institutsebene ist für hochschulpolitische Belange und interne Angelegenheiten der Institutsrat, die Unter-Ausbildungskommission für das Bauingenieurwesen, der Prüfungsausschuss sowie die (hier einberufene) Lehrkonferenz zuständig.

Diesen Gremien und Ausschüssen hierachisch übergeordnet sind der Fakultätsrat, die Ausbildungskommission und der Akademische Senat.

Institutsrat (IR)

Auf der Institutsebene ist für hochschulpolitische Belange und interne Angelegenheiten der Institutsrat, die Unter-Ausbildungskommission für das Bauingenieurwesen, der Prüfungsausschuss sowie die (hier einberufene) Lehrkonferenz zuständig.

Der Institutsrat ist das höchste Gremium in einem Institut. Zusammensetzung und Aufgaben ergeben sich aus dem geltenden Berliner Hochschulgesetz (§ 75) und der geltenden Grundordnung der TU Berlin (§§ 20 und 21).

Der Institutsrat entscheidet über organisatorische Belange für das Institut und seine Fachgebiete, Personalangelegenheiten sowie die Haushaltssituation aus studentischer, wissenschaftlicher und professorischer Sicht. Die Geschäftsführende Direktorin bzw. der Geschäftsführende Direktor inkl. Stellvertreter/innen wird in diesem Gremium gewählt.

Sitzungstermine IR 2023/2024:

29.11.2023, 10.01.2024, 07.02.2024, 06.03.2024, 10.04.2024, 15.05.2024, 03.07.2024, 25.09.2024

 

Unter-Ausbildungskommission: Bau (AKBau)

Die Unter-Ausbildungskommission: Bau beschäftigt sich vorrangig mit der Anpassung und Verbesserung des Bachelor- und Master-Studiengangs Bauingenieurwesen.

In diesem Zuge werden Änderungen und Vorschläge zu den Modulen und Lehrveranstaltungen diskutiert und beschlossen, aber auch die dazugehörigen Workload-Berechnungen für die Studierenden gemacht.

 

Vorsitzender ist Prof. Dr.-Ing. Karsten Geißler

Postanschrift:
Technische UniversitätBerlin
Sekretariat TIB1-B1
Gustav-Meyer-Allee 25
D-13355 Berlin

Fon +49 30 314-72120
Gebäude TIB13b
Raum 416

Prüfungsausschuss (PA)

Die Organisation der Prüfungen obliegt den Prüfungsausschüssen. Sie sind zuständig für die Anerkennung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen, die Aufstellung der Listen der Prüfer*innen und der Beisitzer*innen sowie die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studierende mit länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigung. Der Prüfungsausschuss achtet insbesondere darauf, dass die Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung eingehalten werden.

Im Prüfungsausschuss haben Hochschullehrer*innen die Mehrheit der Stimmen; ein Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin führt den Vorsitz.

Lehrkonferenz

Die Lehrkonferenz  am Institut wird vom Studiengangsbeauftragten Prof. Stephan geleitet.

In ihr werden sämtliche Belange rund um das Studium diskutiert,  Vorschläge zu Änderungen eingebracht sowie Probleme, wie zum Beispiel Überschneidungen im Stundenplan, Workload-Berechnungen, Raumbelegungen etc.pp., analysiert und gelöst. Eine wichtige, zuarbeitende Hilfe für den Studiengangsbeauftragten leistet hierbei die Studienfachberatung, die durch den direkten Kontakt zu den Studierenden auf vielerlei Probleme hinweisen kann.

Fakultätsrat (FKR)

Der Fakultätsrat ist die höchste Institution der Fakultät.

In ihm werden Beschlüsse der Institutsräte umgesetzt, anhand der Abstimmungen aus der Ausbildungskommission Entscheidungen getroffen, die Zielvereinbarungen der Fakultät festgelegt und über die Vergabe der Haushaltsmittel entschieden.

 

Ausbildungskommission (AK)

Die AK ist die beratende Kommission des Fakultätsrates, in der die Studierenden die Hälfte der Sitze und Stimmen haben.
 

Akademischer Senat (AS)

Der Akademische Senat ist das höchste Gremium in der gesamten Hochschulpolitik und stellt damit die Verbindung zum Bildungssenator des Landes her.