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Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen
Liebe Studierende,
nachfolgend erläutern wir Ihnen, wie Sie Studienleistungen, die
Sie an der TU Berlin oder an anderen Universitäten oder Fachschulen
im In- oder Ausland erbracht haben, hier anerkennen lassen können.
Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:
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Leistungsnachweise (Notenspiegel der ehemaligen Hochschule, Scheine, etc.)
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Studienführer der ehemaligen Hochschule, in dem Inhalt und Umfang der absolvierten Fächer dokumentiert sind; falls nicht vorhanden oder übersetzbar, skizzieren Sie die Inhalte stichpunktartig.
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Formulare bzw. Formular „Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen“
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Bewerben Sie sich auf einen Studienplatz, benötigen Sie die Formulare Teil A und Teil B.
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Sind Sie bereits immatrikuliert, benötigen Sie lediglich das Formular Teil B.
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Besorgen Sie sich bitte
den aktuellen Studienführer inklusive Modulbeschreibungen (Link [1]).
Prüfen Sie, ob Sie gleiche oder ähnliche Studienleistungen
(Inhalt, Umfang), wie unsere Module es vorsehen, erbracht haben. Wenn
dies der Fall ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Besorgen Sie sich bitte den aktuellen Studienführer inklusive Modulbeschreibungen (Link [2]). Prüfen Sie, ob Sie gleiche oder ähnliche Studienleistungen (Inhalt, Umfang), wie unsere Module es vorsehen, erbracht haben. Wenn dies der Fall ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:
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Kontaktieren Sie die entsprechenden Modulbeauftragten. Wird ihre Studienleistung anerkannt, so trägt der Modulbeauftragte die Anerkennung direkt in das Formular „Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B)“ ein.
Leistungen des fächerübergreifenden Studiums (FÜS/FW):-
Wurde die anzuerkennende Leitung an einer deutschen Hochschule erbracht, wenden Sie sich zwecks Anerkennung bitte direkt an das Referat Prüfung.
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Zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen kontaktieren Sie bitte den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für Bauingenieurwesen.
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Nachdem Sie die Modulbeauftragten kontaktiert haben, kontaktieren Sie den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für Bauingenieurwesen mit den ausgefüllten Formularen (Teil A, Teil B) bzw. Formular (Teil B).
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Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für Bauingenieurwesen nimmt dann die Einstufung in das Fachsemester vor. Für die Einstufung gilt, dass pro Semester 30 Leistungspunkte (ECTS) zu erbringen sind.
(Beispiele: 65 LP anerkannt -> Einstufung ins 3. Semester; 55 LP anerkannt -> Einstufung ins 2. Semester)
Wichtig!
Eine Aufnahme kann
leider nicht garantiert werden. Sie kann nur erfolgen, wenn
Studienplätze in dem jeweiligen Fachsemester frei sind. Die Belegung
der Fachsemester ändert sich jedes Semester aufgrund von
Studienabbruch und -wechsel. Informationen zur aktuellen Belegung
liegen nur dem Immatrikulationsamt vor.
Bitte
beachten die Sie die Sprechzeiten des
Prüfungsauschusssekretariates.
Formulare [3]
ut/gremien/pruefungsausschuss/formulare/parameter/en/fo
nt2/maxhilfe/